Wann darf man Hecken schneiden?

Besonders Hobbygärtner ist es nicht bekannt: Die Hecke zu schneiden ist keineswegs ganzjährig erlaubt. Es gibt gesetzlich geregelte Zeiträume, in welchen der Heckenschnitt erlaub oder auch verboten ist. Bei Verstoß gegen die Zeiträume gibt es auch Bußgelder.

Hecke schneiden: Vogel- und Tierschutz

Warum ist es zu bestimmten Zeiten überhaupt verboten die Hecke zu schneiden? Grund für die zeitlichen Beschränkungen ist primär der Schutz für den Lebensraum und die Nester von Vögeln. Während dem verbotenen Zeitraum ist nämlich Brutzeit. So heißt die Zeit auch Vogelschutz oder Brutschutz.

Durch das Beschneiden der Hecke würden die Vögel oder auch andere Tiere bei Ihrer Brut gestört. Zudem besteht die Gefahr, das ein Nest beschädigt werden könnte. Um die Natur und den Lebensraum der Tiere zu schützen, gibt es die gesetzlichen Regeln für den Brut- und Tierschutz. Geschrieben steht das im Bundesnaturschutzgesetz (Kurz: BNatschG).

Die Lebensräume für Tiere und Pflanzen werden in Deutschland immer weiter eingeschränkt und zerstört. Auch der Trend von Schottergärten trägt hier einen starken Teil bei. Deshalb ist es wichtig Rücksicht auf das Verbot zu achten.

Das Verbot bzw. Gesetz gilt übrigens nicht nur für Hobbygärtner und Hauseigentümer. Auch Kommunen und öffentliche Behörden müssen sich an das Bundesnaturschutzgesetz halten.

Ab wann darf man die Hecke schneiden?

Die Zeiten für den verbotenen Schnitt sind in allen Bundesländern gleich. Selbst das Bayern hebt sich bei dieser Regelung ausnahmsweise nicht ab.

So darfst du deutschlandweit deine Hecke zwischen dem 1. März und 30. September jedes Jahr nicht schneiden.

  • Erlaubt: 1. Oktober bis 28./29. Februar
  • Verboten: 1. März bis 30. September

Erlaubt sind während der verbotenen Zeit nur kleine Feinschnitte an der Hecke. Diese nennen sich auch Formschnitt oder Pflegeschnitt. Der Einsatz einer Heckenschere ist definitiv nicht erlaubt. Lediglich mit einer kleinen Schere oder Astschere kannst du in dieser Schutzzeit an deiner Hecke arbeiten.

Das Verbot bezieht sich übrigens nicht nur auf den Rückschnitt der Hecke. Auch das zurückschneiden von anderen Pflanzen, wie Sträucher, Gebüsch, Bäumen und Gehölz ist untersagt.

Auf Grund des Verbotes solltest du den Grünschnitt an deiner Hecke immer im Frühjahr, vor dem März, schneiden.

Ausnahmen für Rückschnitt während des Schutz besteht, wenn es zur Beeinflussung von der Verkehrssicherheit kommt. Bei Hecken ist das seltener der Fall. Probleme der Verkehrssicherheit bestehen eher bei Bäumen, welche nah an der Straße stehen. Diese Schnitte werden jedoch in der Regel von der Stadt selbst durchgeführt oder von Unternehmen, welche einen Auftrag und eine Genehmigung von der Stadt für den Schnitt haben.

Welche Strafen gibt es beim Schneiden der Hecke im Brutschutz?

Wo es der Gesetzgeber Vorgaben ansetzt, gibt es in Deutschland meist auch einen Bußgeldkatalog. Nennen wir das schöne deutsche Wort: Ordnungswidrigkeit. Die Strafen, beziehungsweise Bußgelder, für den Schnitt der Hecke während dem Brutschutz finden sich im Bundesnaturschutzgesetz.

Wo sich der Zeitraum des Brut- und Vogelschutzes zwischen den Bundesländern nicht unterscheidet, fallen die Bußgelder je nach Bundesland unterschiedlich aus. Wobei nicht alle Bundesländer ein Bußgeld für das unrechte Schneiden der Hecke angeben.

Bußgeldkatalog: Vogelschutz & Brutschutz

Schauen wir uns die drohenden Bußgelder an, wenn man gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verstößt:

Bundesland Strafe
Baden-Württemberg Keine Angabe
Bayern 50 bis 15.000 €
Berlin Keine Angabe
Brandenburg 50 bis 1.000 €
Bremen 50 bis 7.500 €
Hamburg Keine Angabe
Hessen Keine Angabe
Mecklenburg-Vorpommern 100 bis 100.000 €
Niedersachsen 50 bis 25.000 €
Nordrhein-Westfalen 40 bis 12.500 €
Rheinland-Pfalz 50 bis 10.260 €
Saarland 50 bis 10.000 €
Sachsen 50 bis 15.000 €
Sachsen-Anhalt Keine Angabe
Schleswig-Holstein Keine Angabe
Thüringen Keine Angabe

Die Strafen aus dem Bußgeldkatalog variieren sehr stark. Je nach Ausmaß des Heckenschnitts, fallen die Bußgelder höher aus. Spitzenreiter für die Strafen ist Mecklenburg-Vorpommern, mit einer maximalen Strafe bis zu 100.000 Euro. Mit der geringsten Strafe laut Bußgeldkatalog, kann man in NRW davonkommen. Diese startet bei 40 Euro bei Verstoß.

Wird ein Baum beseitigt, ist auch die Höhe des Baumes entscheidend für das Ausmaß des Bußgeldes. Je höher der Baum war, desto höher fällt die Straße aus.

Wer kontrolliert unrechten Heckenschnitt?

Kontrollen von öffentlicher Stelle, wie dem Ordnungsamt, gegen verbotenen Schnitt der Hecke gibt es selten. Die meisten Verstöße gegen unrechte Heckenschneiden werden durch Nachbarn oder Anwohner der Umgebung angezeigt.

Sobald eine Meldung bei der Stadt eingeht, ist diese verpflichtet zu handeln und sich den Verstoß anzusehen. Selbst wenn ein gutes Verhältnis zum Nachbarn besteht, kann eine Anzeige von fremden Personen eingehen. Besonders in Wohngebieten können sich Nachbarn schnell beschweren.

Alleine aus Rücksicht auf den Naturschutz, solltest du als verantwortungsbewusster Gartenbesitzer auch unabhängig vom Bußgeld auf das Heckenschneiden zwischen dem 01.03. und 30.11. verzichten.

Wo kannst du verbotenen Heckenschnitt anzeigen?

Möchtest du selbst verbotenen Schnitt einer Hecke anzeigen, musst du dich an das Ordnungsamt deiner Stadt wenden. Diese werden jemanden zum Garten schicken, wo der Verstoß stattgefunden hat. Sobald eine Beschwerde bei der Stadt eingeht, muss und wird diese geahndet.

Schutz nicht nur für Hecken

Der Schutz bezieht sich nicht nur auf den Schnitt von Hecken. Auch der Rückschnitt und Verjüngungsschnitt von anderen Pflanzen im Garten ist während der geschützten Zeit untersagt. Auch das komplette Beseitigen von Gebüsch oder Sträuchern ist zu dieser Zeit verboten.

Der Bußgeldkatalog bezieht sich übrigens nicht nur auf Hecken. Auch Bäume und Büsche dürfen in der zeit zwischen dem 1. März und 30. September nicht beschnitten werden. Das schließt auch das komplette roden von Bäumen oder vernichten von Büschen mit ein.

Wenn du als Gartenbesitzer deinen Garten also vollständig ändern möchtest und dafür viele Pflanzen beseitigt werden sollen, solltest du auch das im Frühjahr vor dem März angehen.

So gilt für sämtliche Pflanzen im Garten während des Verbotszeitraum: Nur Pflegeschnitt ist erlaubt. Das Abschneiden von großen Ästen ab Bäumen ist in diesem Zeitraum damit auch untersagt. Unter umständen könnte dabei eine Brutstätte beschädigt werden.

1 Kommentar

  1. Ich hätte niemals gedacht, dass die Strafe so hoch ausfallen kann, wenn man gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstößt. Ich benötige für meinen neuen Garten einen neuen Heckenschneider und noch eine Motorsäge. Am besten wende ich mich die Tage an einen guten Fachhändler für
    Gartengeräte.

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